Kontrolle von Spielplätzen, Sportgeräten, Fitnessgeräte im Außenbereich und Skate-Einrichtungen 


Qualifizierte Spielplatzprüferin nach DIN 79161-1 und 2

Die erworbene Fachkunde zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2" fordert eine mindestens dreijährige Spielplatzbezogene Berufserfahrung. Auf der Homepage der FLL bin ich als "Qualifizierte Spielplatzprüferin" aufgeführt.

 

Erfahrungen und Qualifikationen:

Seit 2020 - Kontrolle von Skate-Einrichtungen und Fitnessgeräte im Außenbereich

- Seit 2019 - FLL/BSFH zertifiziert zur "Qualifizierte Spielplatzprüferin nach DIN 79161-1 und -2"  Ausbildung: DEULA Westfalen-Lippe.

- Seit 2016 - "Geprüfte Sachkundige für Spielplätze" Ausbildung: DEULA Westfalen-Lippe

- Seit 2015 - "Befähigte Person für Sportgeräte" Ausbildung: TÜV Nord 

- Seit 2014 - "Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte" Ausbildung: TÜV Nord


Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielplatzgeräten sind zur Verkehrssicherung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §823 Abs. 1 bis 4 und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet. Dies beinhaltet u.a. die regelmäßige Begutachtung dieser Spielgeräte mit einer Dokumentation:

 





Visuelle Routine Inspektion

Operative Inspektion "Verschleißprüfung"

Jährliche Hauptinspektion

Prüfzyklus: 

wöchentlich bis täglich, je nach Bedarf

Prüfzyklus: 

alle drei Monate bis einmal im Monat

Prüfzyklus: 

mindestens einmal im Jahr


Die Inhalte der einzelnen Prüfungen sind in der DIN EN 1176-7 nachzulesen.