Seminare / Inhouse-Schulungen




  1. Führungskräfteseminar - Verantwortlichkeit als Akteur im Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
  2. Ausbildung und / oder Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten

Weitere Erläuterungen der einzelnen Leistungsfelder:

Zu 1. Führungskräfteseminare 

Das Führungskräfteseminar umfasst den Wissenstransfer welche Verantwortlichkeiten im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf die Führungskraft zukommt. Die gesetzlichen Grundlagen und die arbeitsrechtlichen Folgen im Bezug auf die unterzeichnete Pflichtenübertragung wird erläutert und die daraus resultierenden Aufgaben, Verantwortungen und Kontrollfunktionen im Bereich Arbeitsschutzes behandelt.


Zu 2. Ausbildung und / oder Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten  

Gesetzlicher Hintergrund: Sicherheitsbeauftragte sind Multiplikatoren zwischen den Mitarbeitern und dem Unternehmer. Die Ermittlung, ob Ihr Unternehmen einen oder sogar mehrere Sicherheitsbeauftragten braucht wird an folgenden Faktoren ermittelt:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • die räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten (Beispiel: Keine räumliche Nähe wenn die Firma zwei Standorte betreibt)
  • die zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten (Beispiel: Keine zeitliche Nähe bei einem Schichtbetrieb)
  • die fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten (Beispiel: Keine fachliche Nähe, wenn ein Sicherheitsbeauftragte für die verschiedensten Gefahrenbereiche innerhalb des Unternehmens zuständig ist (Verwaltung; Lagerbereich etc.))
  • Unfall und Gesundheitsgefahr im Unternehmen

Im ASA (Arbeitsschutzausschuss) kann die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten diskutiert oder branchenspezifische Empfehlungen der Unfallversicherungen herangezogen werden.

  Nach Rücksprache und Zustimmung der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft (VBG; BGW; BGHW u.v.m) kann die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten mit einem individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Themengebiet angeboten werden.

Die Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten sollte regelmäßig erfolgen, es wird alle fünf Jahre empfohlen, um auch in den Erfahrungsaustausch untereinander zu gehen und Änderungen in den Gesetzen, sowie Verordnungen zu erfahren. Ein interner Erfahrungsaustausch, der eigenen Sicherheitsbeauftragten hat sich als sehr positiv herausgestellt. Unter Kollegen werden die Erfolgs- und Misserfolgsstrategien zur Bewältigung von Problemen diskutiert und bewertet.  

 

Weitere Seminarthemen sind individuell anzufragen.