Die erworbene Fachkunde zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2" fordert eine mindestens dreijährige Spielplatzbezogene Berufserfahrung. Auf der Homepage der FLL bin ich als "Qualifizierte Spielplatzprüferin" aufgeführt.
- Seit 2020 - Kontrolle von Skate-Einrichtungen und Fitnessgeräte im Außenbereich
- Seit 2019 - FLL/BSFH zertifiziert zur "Qualifizierte Spielplatzprüferin nach DIN 79161-1 und -2" Ausbildung: DEULA Westfalen-Lippe.
- Seit 2016 - "Geprüfte Sachkundige für Spielplätze" Ausbildung: DEULA Westfalen-Lippe
- Seit 2015 - "Befähigte Person für Sportgeräte" Ausbildung: TÜV Nord
- Seit 2014 - "Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte" Ausbildung: TÜV Nord
Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielplatzgeräten sind zur Verkehrssicherung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §823 Abs. 1 bis 4 und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet. Dies beinhaltet u.a. die regelmäßige Begutachtung dieser Spielgeräte mit einer Dokumentation:
Visuelle Routine Inspektion | Operative Inspektion "Verschleißprüfung" | Jährliche Hauptinspektion |
Prüfzyklus: wöchentlich bis täglich, je nach Bedarf | Prüfzyklus: alle drei Monate bis einmal im Monat | Prüfzyklus: mindestens einmal im Jahr |
Die Inhalte der einzelnen Prüfungen sind in der DIN EN 1176-7 nachzulesen.