Leistungsspektrum als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) 

  1. Sicherheitstechnische Grundbetreuung 
  2. Betriebsspezifische Betreuung von Unternehmen
  3. Unterstützung von Unternehmen im Unternehmermodell (individuelle Leistung nach Beauftragung)

Gerne erläutere ich Ihnen wie meine Betreuung aussieht: 

  • Sie haben eine feste Ansprechpartnerin für Ihr Unternehmen.
  • Lösungsorientierte Betreuung. 
  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen.
  • Unterstützung bei der Durchführung der jährlichen Unterweisung, bei Neuanstellung oder nach einem Unfall. Hierfür könnten einzelne Termine im Jahr geblockt werden, damit ein neuer Mitarbeiter (Azubi, Leiharbeiter oder Facharbeiter) die Kenntnisse in dem vorgeschriebenen Zeitintervall erhält und Sie entlastet werden.
  • Ergonomische Beratung am Arbeitsplatz, Unterweisungshilfe, Stuhl einstellen, schauen wie die Arbeitsprozesse Rückenschonender gestaltet werden können.
  • Unterstützung bei der Analyse und Aufarbeitung von Arbeitsunfällen 
  • Teilnahme, Begleitung der Evakuierungsübung und eine anschließende Zusammenfassung. Durch eine nachträgliche Analyse können Schwachstellen aufgedeckt und verbessert werden.
  • Unterstützung bei der Erstellung der Brandschutzordnung Teil A, B und C.
  • Regelmäßige Begehungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen und auch an anderen Besprechungen.

Wenn Sie darüberhinaus noch weitere Themengebiete abgedeckt haben möchten, kann ich diese in meinem Kooperationsnetzwerk anfragen. 


Was haben Sie als Unternehmer im Bereich der Arbeitssicherheit für Grundpflichten?

Ab 1 Mitarbeiter:

  1. Sicherheitstechnische Betreuung ab 1 Mitarbeiter bestellen oder im Unternehmermodell eigenverantwortlich bearbeiten und bei Bedarf Unterstützung einholen
  2. Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen (§4, 5 und 6 ArbSchG)
  3. Notfallmaßnahmen in der Ersten Hilfe organisieren, ausbilden und bestellen (§10 ArbSchG)
  4. Notfallmaßnahmen im Brandschutz organisieren. Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer ausbilden und bestellen (§10 ArbSchG)
  5. Unterweisung der Mitarbeiter - vor Beginn der Tätigkeitsaufnahme, bei Arbeitsplatzwechsel, nach besonderen Ereignissen z.B. Unfall und regelmäßig 1x im Jahr (§12 ArbSchG)
  6. Erstellung von Betriebsanweisungen für alle Arbeits- und Betriebsmittel und ggf. für vorhandene Gefahrstoffe (§4 ArbSchG; §9 BetrSichV; GefStoffV)
  7. Gefahrstoffverzeichnis führen und regelmäßig auf Aktualität prüfen (GefStoffV)
  8. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und Mitarbeiter auf das Tragen hinweisen (§3ArbSchG)




Gerne unterbreite ich Ihnen ein Pauschalangebot zur Grundsteinlegung (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung; Unterweisungsunterlagen etc.).